Jetzt gibt es Genuss to go
Die Vorweihnachtszeit bietet normalerweise viele Gelegenheiten für einen schönen Restaurantbesuch. Doch dieses Jahr ist vieles anders. Zurzeit dürfen Gastronomen wegen der Auflagen zur Bekämpfung der Pandemie ihre Speiseräume nicht öffnen.
Besonders die Restaurants und Gaststätten trifft der aktuelle Corona-Lockdown im November hart und stellt die Gastronomie vor große Herausforderungen. Große Sorgen um seine Branche macht sich Axel Strehl, Gastwirt und Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Schleswig-Holstein (Dehoga SH). Wie viele Restaurantbetreiber und Gastwirte bietet er jetzt einen Abholservice an, um die Einnahmeausfälle aufgrund der Zwangsschließung der Gasträume zu überstehen.
„Ein Abhol- oder Bringservice ist die einzige Möglichkeit, die wir unseren Kunden im Moment anbieten können“, sagt der Ahrensburger. Dieses Angebot wird gern genutzt. „Die Kunden freuen sich, ein leckeres Essen bestellen zu können und nicht selbst kochen zu müssen.“
Gerade jetzt beginnt die Zeit saftiger, knuspriger Enten- und Gänsebraten, leckerer Wildgerichte und von vitaminreichem Grünkohl. Doch auch Pizza und Pasta und andere Gerichten können in den e Restaurants und Gaststätten bestellt und abgeholt werden.
Die Eigenintitiative ist das eine, das andere ist die Verbandsarbeit, um Einnahmeausfälle zu ersetzen. Die Anträge für die wegen des Lockdowns versprochene Entschädigung für finanzielle Ausfälle soll ab 25. November möglich sein. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit. Weil die Klärung der vielen Detailfragen zur Novemberhilfe allerdings noch nicht abgeschlossen ist, hat die Bundesregierung nun Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro für Unternehmen angekündigt.
Die möglichen Abschläge stoßen im Gastgewerbe auf ein geteiltes Echo. „Die Abschlagszahlungen helfen den vielen kleinen Unternehmen der Branche, die im November 2019 zum Beispiel einen Umsatz von 20.000 Euro erwirtschaftet haben“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband).
„10.000 Euro sind eine relevante Summe für etwa die Hälfte der gastgewerblichen Betriebe“, sagt der Verbandssprecher. Dagegen seien die Abschlagszahlungen für mittlere und größere Unternehmen zu gering. „Für einen Betrieb, der allein 70.000 Euro Fixkosten im Monat hat, ist eine Abschlagszahlung von 10.000 Euro nicht ausreichend“, so Zöllick. fp