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UNTERHALTSANSPRÜCHE in Zeiten der steigenden Kosten

Wenn’s eng wird im Geldbeutel: Rechtstipps zu Unterhaltsansprüchen von der Hamburger Rechtsanwältin Stefanie Weber

Viele Auseinandersetungen um Unterhalt laden vor Gericht. Foto: gettyImages

Alle Kosten steigen, besonders die steigenden Energiekosten machen vielen Menschen Angst. Gerade Unterhaltschuldner fragen sich, was passiert, wenn das Einkommen demnächst nicht mehr ausreichen sollte, um den derzeitigen Unterhalt für beispielsweise die Kinder zahlen zu können, wenn doch ein Titel besteht, aus dem zwangsvollstreckt werden könnte.

In einem Unterhaltstitel werden Unterhaltsansprüche festgelegt. Diese können bei ausbleibenden Leistungen auch vollstreckt werden – etwa im Rahmen einer Gehaltspfändung. Nun hängen die Unterhaltsansprüche aber von unterschiedlichsten Vorgaben und Voraussetzungen ab, wie etwa den Einkommensverhältnissen. Änderungen bei diesen können auch Änderungen beim Unterhaltsanspruch bewirken. Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes ist je nach Einkommen des Unterhaltsschuldners und Alter des Kindes der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Außerdem müssen dem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner 1160 Euro und dem nicht Erwerbstätigen 960 Euro verbleiben. Hierin ist eine Pauschale von 430 Euro für Wohnen sowie Heizungs- und Nebenkosten enthalten, so dass deutlich wird, wie knapp bemessen dieses Existenzminimum für viele Städte und Orte in Deutschland ist. Dieses wird sich mit den folgenden finanziellen Belastungen nicht mehr langfristig vereinbaren lassen. 

Verschiedene Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können eine Anpassung eines Unterhaltstitels begründen. Ist eine Einigung nicht möglich, kann durch einen Abänderungsantrag Unterhalt gerichtlich an die neuen Umstände angepasst werden. Allerdings nur sofern die Differenz zwischen altem und neuem Unterhaltsanspruch bei etwa zehn Prozent oder mehr liegt.

In dem gerichtlichen Verfahren entstehen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten. Die Höhe der jeweiligen Gebühren sowie sonstigen Kosten richten sich dabei nach dem Verfahrenswert im Einzelfall. Grundlage für den Verfahrenswert im Falle eines gerichtlichen Abänderungsantrages ist die Differenz zwischen altem und neuem Unterhaltsanspruch. Eine Überprüfung lohnt sich also dann, wenn sich die Einkommenssituation immer weiter ändert. Inwieweit die Voraussetzungen des Unterhaltes (zum Beispiel die Düsseldorfer Tabelle), der geänderten Einkommenssituation durch die allgemeine Kostensteigerung angepasst werden, bleibt abzuwarten.

Rechtsanwältin Stefanie Weber
SWR Rechtsanwälte
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