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Warum ein eindeutiges Testament immer sinnvoll sein kann

Den letzten Willen klar und deutlich formulieren, so der Hamburger Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann

Gerade um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man nach Ansicht von Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann unbedingt ein Testament aufsetzen Fotos: GettyImages, privat

BILLSTEDT Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tode, aber häufig fragen sich die Menschen irgendwann, ob es nicht sinnvoll ist, ein Testament zu errichten. Grundsätzlich muss kein Testament errichtet werden. Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt, sodass ein Testament nicht unbedingt immer erforderlich ist, denn das Gesetz bestimmt, wer als Erbe nachfolgt.

Pflichtteilsansprüche bestehen immer

Allerdings bestimmt das Gesetz nur, wer der oder die nächsten Erben sind. Nicht bestimmt wird, was wer erben soll. Wer also etwas anderes will, als die gesetzliche Erbfolge, der muss zwingend ein Testament errichten. Häufig ist dieses dann gewünscht, wenn die eigentlichen gesetzlichen Erben (etwa Kinder) nur ein Teil des Nachlasses oder auch möglichst gar nichts bekommen sollen, weil sie sich zu Lebzeiten des Erblassers schlecht benommen haben. Gleichwohl haben die im Gesetz benannten Pflichtteilsberechtigten trotzdem noch Ansprüche.

Der Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und kommt in der Praxis kaum vor. Da aber der Pflichtteilsanspruch nur die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs beträgt, ist die „Enterbung“ des potenziellen Erben schon eine Möglichkeit, um seinen Unmut gegenüber dieser Person nachträglich zum Ausdruck zu bringen. Man muss im Testament auch gar nicht ausdrücklich erwähnen, dass sich jemand schlecht benommen hat, es schadet aber auch nicht. Grundsätzlich schadet ein Testament auch dann nicht, wenn man nichts anderes als die gesetzliche Erbfolge will, weil man dieses mit dem Testament auch noch einmal ausdrücklich zum Ausdruck bringen kann. Bei der Formulierung der Testamente ist aber Vorsicht geboten. 

Den letzten Willen klar und deutlich formulieren Image 2

Ein häufiger Fehler bei der Testamentsgestaltung besteht darin, nicht eindeutig festzulegen, was man eigentlich will. Dieses betrifft insbesondere den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis. Ein Vermächtnis stellt man sich, unjuristisch ausgedrückt, am besten so vor, dass der vermachte Teil quasi aus dem Nachlass erst einmal herausgenommen wird und das, was übrigbleibt, wird unter den restlichen Erben verteilt. Wenn man hier nicht klar formuliert, muss letztlich das Nachlassgericht im Falle eines notwendigen Erbscheins das Testament auslegen. Ist die Formulierung nicht eindeutig, bedeutetet das für die Betroffenen Zeitaufwand und meist auch Kosten. Daher sollte man hier klare und eindeutige Formulierungen wählen.

Aber selbst bei der Formulierung: „Ich vermache XY Folgendes: …“, ist Vorsicht geboten. Denn wenn man den wesentlichen Teil seines Vermögens einer bestimmten Person „vermacht“, wird diese in einem solchen Fall in Rechtsprechung trotz eindeutiger Formulierung gleichwohl als Erbe und nicht Vermächtnisnehmer angesehen. Dieses kann mithin zu erheblichen Irritationen und Rechtsstreitigkeiten führen, die man besser im Vorwege vermeiden sollte.

Als Fazit kann man festhalten, dass ein Testament immer sinnvoll sein kann, man die Formulierung im Zweifel aber besser jemanden überlässt, der sich auskennt.

Wolfdietrich E. Axmann

ASRA Rechtsanwälte
T 732 30 51
kanzlei@asra.de
www.asra.de

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