Für alle Neuwagen gilt ab dem 1. September 2018 das neue Prüfverfahren „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“, kurz WLTP. Auf Deutsch bedeutet das in etwa „Weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge“. Mit ihm werden die Verbrauchs- und Abgaswerte von Pkw ermittelt. WLTP löst das NEFZ-Prüfverfahren („Neuer Europäischer Fahrzyklus“) ab. Für Autokäufer bedeutet das: Erwerben sie einen neuen Pkw in der EU mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. September 2018, muss dieser mindestens die Abgasnorm Euro 6c, ermittelt durch WLTP, erfüllen.
Mehr Transparenz
NEFZ war in die Kritik geraten, weil die Messwerte für Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen oft stark von den tatsächlichen Zahlen im Straßenverkehr abwichen. Das international entwickelte WLTP-Verfahren soll realistischere und besser vergleichbare Ergebnisse liefern und somit dem Verbraucher mehr Transparenz bieten: Der Test dauert länger, die Autos fahren dabei schneller und beschleunigen häufiger. Außerdem werden nicht mehr nur eine Standardversion eines Fahrzeugtyps, sondern alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen getestet. Sonderausstattungen, die als Optionen für den Kunden zur Auswahl stehen, werden ebenfalls berücksichtigt.
Laut Deutscher Energie-Agentur (dena) werden die neuen Werte jedoch zunächst nicht auf dem Pkw-Label angegeben. Dafür sei eine Gesetzesänderung notwendig, die voraussichtlich im Frühjahr 2019 beschlossen werde. Bis dahin, rät die dena, sollten Autohändler ihre Kunden freiwillig über die neuen Werte informieren. Autokäufer könnten damit den Spritverbrauch und die Energieeffizienz eines Fahrzeugs besser einschätzen. Das Pkw-Label liefert Verbrauchern hilfreiche Informationen für die Wahl eines Neuwagens. So ordnet es Fahrzeugmodelle in verschiedene Energieeffizienzklassen ein, abhängig vom CO2-Ausstoß und Gewicht. Zusätzlich informiert es über durchschnittliche Kraftstoffkosten und die CO2-basierte Kfz-Steuer.
Apropos Kfz-Steuer: Sie wird steigen, denn im WLTP-Messverfahren werden realistischere und damit höhere Werte beim CO2-Ausstoß und beim Kraftstoffverbrauch ermittelt als im NEFZPrüfverfahren. Der ADAC hat errechnet, dass dies zur Folge habe, dass für einen seit dem 1. September 2018 erstmals zugelassen Wagen eine um bis zu etwa 70 Prozent höhere Kfz-Steuer fällig wird als für einen identischen Neuwagen, der vor dem Stichtag zugelassen wurde. So zahle man beispielsweise für einen VW up! GTI jetzt 86 statt 50 Euro Kfz-Steuer (+ 72 Prozent). Moderater ist der Anstieg nach der ADACBerechnung beim VW Touareg 3.0 V6 TDI El. 4Motion Tip. Für ihn werden jetzt 553 statt 459 Euro fällig (+ 20,5 Prozent). mh
Mehr Transparenz
NEFZ war in die Kritik geraten, weil die Messwerte für Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen oft stark von den tatsächlichen Zahlen im Straßenverkehr abwichen. Das international entwickelte WLTP-Verfahren soll realistischere und besser vergleichbare Ergebnisse liefern und somit dem Verbraucher mehr Transparenz bieten: Der Test dauert länger, die Autos fahren dabei schneller und beschleunigen häufiger. Außerdem werden nicht mehr nur eine Standardversion eines Fahrzeugtyps, sondern alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen getestet. Sonderausstattungen, die als Optionen für den Kunden zur Auswahl stehen, werden ebenfalls berücksichtigt.
Laut Deutscher Energie-Agentur (dena) werden die neuen Werte jedoch zunächst nicht auf dem Pkw-Label angegeben. Dafür sei eine Gesetzesänderung notwendig, die voraussichtlich im Frühjahr 2019 beschlossen werde. Bis dahin, rät die dena, sollten Autohändler ihre Kunden freiwillig über die neuen Werte informieren. Autokäufer könnten damit den Spritverbrauch und die Energieeffizienz eines Fahrzeugs besser einschätzen. Das Pkw-Label liefert Verbrauchern hilfreiche Informationen für die Wahl eines Neuwagens. So ordnet es Fahrzeugmodelle in verschiedene Energieeffizienzklassen ein, abhängig vom CO2-Ausstoß und Gewicht. Zusätzlich informiert es über durchschnittliche Kraftstoffkosten und die CO2-basierte Kfz-Steuer.
Apropos Kfz-Steuer: Sie wird steigen, denn im WLTP-Messverfahren werden realistischere und damit höhere Werte beim CO2-Ausstoß und beim Kraftstoffverbrauch ermittelt als im NEFZPrüfverfahren. Der ADAC hat errechnet, dass dies zur Folge habe, dass für einen seit dem 1. September 2018 erstmals zugelassen Wagen eine um bis zu etwa 70 Prozent höhere Kfz-Steuer fällig wird als für einen identischen Neuwagen, der vor dem Stichtag zugelassen wurde. So zahle man beispielsweise für einen VW up! GTI jetzt 86 statt 50 Euro Kfz-Steuer (+ 72 Prozent). Moderater ist der Anstieg nach der ADACBerechnung beim VW Touareg 3.0 V6 TDI El. 4Motion Tip. Für ihn werden jetzt 553 statt 459 Euro fällig (+ 20,5 Prozent). mh
Pkw-Label im Web
Auf www.pkw-label.de, einer Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena), finden Kaufinteressierte, Autohändler und Flottenbetreiber zahlreiche Informationen zum Pkw-Label und WLTP-Prüfverfahren. Händler können das Pkw-Label mithilfe des Internetangebots der dena auch selbst erstellen.