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Schadensersatz fließt in den Versorgungsausgleich

Urteil - Rentenansprüche werden neu berechnet

Scheidungen werfen eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf, um die sich ein versierter Fachanwalt kümmern sollte. Foto: Freedomz
Scheidungen werfen eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf, um die sich ein versierter Fachanwalt kümmern sollte. Foto: Freedomz
KARLSRUHE/BERLIN Nach einer Scheidung werden in der Regel die Rentenansprüche in einem Versorgungsausgleich ausgeglichen. Fraglich kann sein, was mit freiwilligen Beitragszahlungen oder aber auch Einzahlungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen geschieht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Zahlungen in die Rentenversicherung während der Ehe aufgrund von Schadensersatzansprüchen beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Der andere Ehepartner hat also auch im Hinblick auf diese Rentenansprüche Anspruch auf Ausgleich. Anders verhält es sich bei freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung etwa aufgrund von Schenkungen. Diese fallen nicht unter den Versorgungsausgleich.

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Zum Fall: Das Paar heiratete im August 2011. Im Jahr 1999 hatte der Ehemann einen Verkehrsunfall gehabt.
Die Haftpflichtversicherung zahlte jedoch erst nach der Heirat in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge ein. Diese entsprechen 30,77 Entgeltpunkten, der Kapitalwert liegt bei 208.000 Euro. Im Zuge der Scheidung wurde auch ein Versorgungsausgleich vorgenommen.

Auch das Anrecht aus der Schadensersatzzahlung wurde geteilt. Der Ehemann meinte nun, dass die Schadensersatzzahlungen nicht dem Versorgungsausgleich unterlägen.

Schadensersatzzahlungen beim Versorgungsausgleich

Beim BGH war der Mann erfolglos. Die Einzahlung der Haftpflichtversicherung müsse beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Selbst wenn das Ereignis, auf dem die Schadensersatzzahlung beruht, vor der Eheschließung eingetreten sei. Darauf komme es nicht an. Die Zahlungen seien erst nach der Heirat erfolgt.

Fazit

Wer wissen will, welche Vorgaben das Scheidungsrecht macht und welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht zurate ziehen. So lassen sich Grundlagen für neue Lebensperspektiven schaffen. (mr)

Was tun bei Kündigung?

Dreiwochenfrist - Arbeitnehmer sollten schnell reagieren

BERLIN In Deutschland landen pro Jahr rund 330.000 neue Fälle vor den Arbeitsgerichten (Stand 2017), unglaubliche 97 Prozent davon eingereicht durch Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften. Allein diese Zahlen untermauern, dass sich jeder Arbeitnehmer in Schwierigkeiten rechtlichen Beistand leisten sollte. Denn Arbeitgeber, die bei einer Kündigung das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beachten müssen, können sich nie hundertprozentig sicher sein, dass die Kündigung wirksam ist.

Aber: Die einzige Möglichkeit, den Verlust des Kündigungsschutzes zu verhindern, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Und zwar innerhalb von drei Wochen nach Ausspruch der Kündigung.Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass sie unter Zeitdruck stehen, sich gegen ihren Arbeitgeberzuwehren.

All die Details, auf die im Arbeitsrecht zu achten sind, besprechen Arbeitnehmer am besten rechtzeitig mit einem Fachanwalt ihres Vertrauens. (mr)
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