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Hamburger Immobilienmesse

Hier gibt’s Geld vom Staat

Der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung wird mit verschiedenen Programmen gefördert


Seit 2008 gibt es die Eigenheimrente „Wohn-Riester“. Und das ihr zugrunde liegende Eigenheimrentengesetz, das die Regelungen zur Riester- Rente um die Finanzierung von Wohneigentum erweitert. Gefördert wird (ohne Einkommensgrenze) der Kauf oder Bau einer Immobilie und seit 2014 auch ein altersgerechter Umbau. Dabei erhöhen die Zulagen und die mögliche Steuerersparnis das Eigenkapital in der Sparphase, in der Darlehensphase senken sie die finanzielle Belastung. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Außerdem gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Das alles bekommt, wer 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro inklusive Zulagen) in den Riester-Vertrag einzahlt.
Neuerungen bei der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist der Klassiker unter den Förderprogrammen, es gibt sie bereits seit 1952. Nachdem die Einkommensgrenzen von 1996 bis 2020 nicht mehr angepasst worden waren, hatten zuletzt selbst Berufsanfänger inflationsbedingt nur noch selten Anspruch auf die Prämie. Doch inzwischen sieht es wieder besser aus: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Ledigen jetzt 35.000 Euro und bei Verheirateten 70.000 Euro betragen. Zudem ist der Fördersatz von 8,8 auf 10 Prozent gestiegen. Konkret bedeutet das: Wer pro Jahr zum Beispiel 700 Euro (1400 Euro als Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält dafür eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent – also 70 Euro bzw. 140 Euro.

Ein kleiner Wermutstropfen ist dabei: Das sind bereits die Maximalbeträge, denn die Wohnungsbauprämie wurde gedeckelt. Gleichwohl ist die Sparförderung aufgrund der Neuerungen deutlich attraktiver geworden und erreicht wieder breite Bevölkerungsschichten. Die Mindestsumme, die man pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlen muss, um die Prämie zu erhalten, beträgt übrigens 50 Euro.

Günstige Darlehen mit der IFB Hamburg

Speziell in Hamburg unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Käufer von Wohneigentum zur Eigennutzung mit verschiedenen Förderungen. Wer z. B. als Erstbezieher eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchte, wird mit einem zinsvergünstigten Darlehen gefördert. In Anspruch nehmen können es Haus- halte, deren Einkommen unterhalb einer Grenze liegt, die sich am Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) orientiert und von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig ist. Gefördert wird Eigentum in Form von Einfamilienhäusern (Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus), Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Es muss jedoch ein Neubau sein, der noch nicht bewohnt worden ist (Erstbezug). 460.000 Euro beträgt die Gesamtkosten- grenze für zwei Personen, die sich mit jeder weiteren Person im Haushalt bis zu einem Limit von 560.000 Euro um 25.000 Euro erhöht. Die Höhe des IFB-Baudarlehens richtet sich nach der Haushaltsgröße und der errechneten Einkommensgrenze. Der Zinssatz beträgt 0,5 % p. a. Nach Ablauf von zehn Jahren seit Bezugsfertigkeit ist die IFB Hamburg berechtigt, den Zinssatz bis zur Höhe des Kapitalmarktzinses anzuheben.

Wer ein neues Effzienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) baut oder kauft, kann die Bundesförderung für effziente Gebäude (BEG) nutzen und noch bis Ende 2022 bei der KFW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro bei einem Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent. Voraussetzung ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, für das verschiedene Kriterien zu erfüllen sind. So wird die gesamte CO2-Ersparnis bezogen auf einen Quadratmeter Wohnfläche herangezogen. Berücksichtigt werden dabei auch die beim Bau verwendeten Baumaterialien und die Bauverfahren sowie Möglichkeiten der ökologischen Kreislaufwirtschaft und die Art der Energieerzeugung.
 

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