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Mit verschiedenen Programmen unterstützen Hamburg und der Bund Berufstätige, die in ihre Qualifizierung investieren

Geförderte Weiterbildung in Hamburg

Lebenslanges Lernen gehört heute zum Standard. Wer bestimmte Kriterien erfüllt, kann mit staatlicher Förderung rechnen

Weiterbildung im Beruf gibt es nicht umsonst. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, muss viel Zeit - und meistens auch nicht wenig Geld investieren. Was Letzteres betrifft, wird man aber nicht allein gelassen. Bund und Länder unterstützen Weiterbildung mit verschiedenen Förderprogrammen für Arbeitnehmer, Selbstständige, Berufsrückkehrer und Studenten mit Abschluss.
 

Speziell für Hamburgerinnen und Hamburger gibt es den Weiterbildungsbonus PLUS. Mit ihm werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 750 Euro) unterstützt, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie gehen mindestens 15 Stunden pro Woche einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Sie arbeiten in einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das weniger als 250 Beschäftigte hat. Sie sind geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Sie erhalten in Hamburg aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt.

Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens acht Stunden umfassen und von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen durchgeführt werden.

Selbstständige werden in gleicher Weise unterstützt, wenn sie mindestens drei der folgenden Anforderungen erfüllen: Sie leben oder arbeiten in Hamburg. Sie versteuern ihr Einkommen in Hamburg. Sie haben ihre Existenzgründung abgeschlossen. Sie erhalten aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt. Ihre selbstständige Tätigkeit ist ihre Haupteinnahmequelle.

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Kreativwirtschaft beschäftigt ist oder in dieser Branche als (Solo-)Selbstständige(r) oder Kleinunternehmer(in) nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr verdient, ist förderungswürdig, wenn sie oder er an einem Coaching der Hamburg Kreativ Gesellschaft teilnimmt. Gefördert wird hier mit bis zu 90 Prozent der Kosten. Infos unter www.weiterbildungsbonus.net

Aufstiegs-BAföG

Eine wichtige Weiterbildungsförderung ist das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Damit fördert der Staat bundesweit und altersunabhängig Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum bzw. zur Handwerks- und Industriemeister(in), Erzieher(in), Techniker(in), Betriebswirt(in), Fachkaufmann bzw. -frau oder für eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Auch Personen, die einen Bachelor-Abschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss haben, sowie Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Bedingungen vom AFBG profitieren. Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Bildungsprämie

Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Geringverdiener. Beantragen können die Förderung Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren Monatseinkommen 2000 Euro nicht übersteigt. Die Prämie wird in Form eines Bildungsgutscheins vergeben, mit dem 50 Prozent (maximal 500 Euro) der Kosten einer Weiterbildung finanziert werden können. Prämiengutscheine gibt es noch bis zum Jahresende. Infos unter www.bildungspraemie.info mh


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