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Hamburger Ärztemagazin

Wirkstoffpflaster

In der Apotheke demonstrieren lassen

Foto: Ivan / stock.adobe.com
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Sie helfen bei chronischen Schmerzen, bei Parkinson, Wechseljahresbeschwerden oder Raucherentwöhnung: arzneistoffhaltige Pflaster (TTS). Ohne Einnahme von Tabletten wird der Wirkstoff langsam und gleichmäßig über die Haut an das Blut abgegeben. Eine elegante Lösung – so werden inzwischen jährlich rund drei Millionen Wirkstoffpflaster von Apotheken abgegeben. Doch Fehler bei der Anwendung können gefährlich werden. Patienten sollten sich die Anwendung von Wirkstoffpflastern in der Apotheke erklären lassen.

Forscher der Universität Heidelberg haben eine Studie zu den Packungsbeilagen von 81 verschiedenen Wirkstoffpflastern veröffentlicht. Ergebnis: Keine einzige Packungsbeilage enthielt alle aus pharmazeutischer Sicht notwendigen Anwendungshinweise. „Verlassen Sie sich nicht allein auf die Packungsbeilage“, rät Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, „sondern lassen Sie sich die korrekte Anwendung in Ihrer Apotheke vor Ort demonstrieren.“ Denn zum Beispiel dürfen Schmerzpflaster nicht gleichzeitig auf verschiedene schmerzende Gelenke geklebt werden. Gefährliche Überdosierungen könnten die Folge sein. „Und auch bei der Lagerung und Entnahme aus der Verpackung, bei der Auswahl der geeigneten Hautstelle und der Applikation sind verschiedene Punkte zu beachten“, sagt Thomas Benkert.

Je nach Hauttemperatur, Schweißbildung, Fettgewebe und Alter kann die Wirkung erheblich schwanken.

Apotheker können im Beratungsgespräch auch wichtige Hinweise dazu geben, was während und nach der Behandlung mit dem Arzneimittel und bei seiner Entsorgung zu beachten ist. So dürfen die Pflaster beispielsweise nur auf intakte Haut geklebt werden.
   
Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer
Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer
Diese sollte vorher mit Wasser, aber ohne Seife gereinigt worden sein. Das sorgt dafür, dass das Pflaster gut haftet und der Wirkstoff langsam über die unverletzte Haut aufgenommen wird. Ganz wichtig: Arzneistoffhaltige Pflaster sollten nicht zerschnitten werden: Erstens haften sie dann nicht mehr gut und zweitens kann aus einem beschädigten Pflaster zu viel Wirkstoff in die Haut gelangen. Auch der Patient hat Einfluss auf die Wirksamkeit. Je nach Hauttemperatur, Schweißbildung, Fettgewebe und Alter kann die Wirkung erheblich schwanken. Und nachdem ein Pflaster abgelöst wurde, darf frühestens eine Woche später ein anderes Pflaster auf dieselbe Hautstelle geklebt werden. Peter Claußen
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