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ERKLÄRUNGEN müssen bis Ende Oktober abgegeben werden

Grundsteuerreform wird umgesetzt

Grundeigentümer müssen ab 2025 eine neu berechnete Grundsteuer zahlen Foto: GettyImages

HAMBURG Eigentümer/-innen von Wohn- und Geschäftsgrundstücken sollten sich den 31. Oktober im Kalender markieren. Denn bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie voraussichtlich ihre Feststellungserklärung von Grundsteuerwerten abgeben – egal ob die Grundstücke vermietet oder selbst genutzt werden.

Die Finanzverwaltung wird dann die Werte von insgesamt ca. 36 Millionen Grundstückseinheiten in Deutschland neu bestimmen. „In der Feststellungserklärung sind z. B. Angaben zur Art (z. B. Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum) und Lage (Adressangaben) des Grundstücks, Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Baujahr des Gebäudes einzureichen. Das variiert aber zum Teil zwischen den Bundesländern. Die Unterlagen müssen zeitnah zusammengetragen werden, um die Frist nicht zu versäumen“, so die Steuerberaterkammer Hamburg.

Wichtige Einnahmequelle für Kommunen

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Vor der Corona-Krise stammten ca. 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen aus der Grundsteuer. Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die grundsätzlich auf das Eigentum von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie kann von Vermieter*innen über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter/-innen umgelegt werden. Letztlich zahlt also nahezu jeder Bürger – ob direkt oder indirekt – Grundsteuer. Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage sogenannter Einheitswerte aus dem Jahr 1964 in den alten Bundesländern bzw. 1935 in den neuen Bundesländern erhoben. Weil diese alten Werte die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes nicht mehr angemessen widerspiegeln, erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen im Jahr 2018 für verfassungswidrig. Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer konnte der Gesetzgeber die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden erhalten.

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde ein sogenanntes Bundesmodell eingeführt, welches wertabhängig ausgestaltet ist und von den meisten Bundesländern angewandt wird. In Hamburg sollen Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Wohnlage als Faktoren in die Bewertung einfließen.

Die Grundsteuerwerte im Rahmen der ersten sogenannten Hauptfeststellung werden auf den 1. Januar 2022 ermittelt. Die Abgabe der Erklärungen soll dann zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober elektronisch über ELSTER erfolgen. Die meisten Bundesländer werden ein gesondertes Informationsschreiben mit dem jeweiligen Einheitswertaktenzeichen sowie weiteren grundsteuerrelevanten Angaben zuschicken.

Mehr oder weniger – womit ist zu rechnen?

Wie hoch die neue Grundsteuer ist, erfahren die Eigentümer/-innen erst im Jahr 2025. Denn das hängt – wie auch schon bisher – ausschließlich vom Hebesatz ab, den jede Gemeinde individuell festlegt. Die Hebesätze können in den rund 11.000 deutschen Gemeinden zwischen 0 oder auch über 1000 Prozent liegen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Grundsteuerreform insgesamt nicht zu einer Steuererhöhung führen, sondern aufkommensneutral sein. Die Gemeinden sind deshalb zwar angehalten, ihre Grundsteuereinnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Sie können die Hebesätze völlig autonom festlegen. Belastungsverschiebungen zwischen Grundstückseigentümer/ -innen wird es aber in jedem Fall geben, da die Wertverhältnisse der Grundstücke zueinander neu festgestellt werden. Bis zum Jahr 2024 gelten die bestehenden Regelungen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Eigentümer/-innen dann die neu berechnete Grundsteuer zahlen.

Fazit

Um die notwendigen Unterlagen rechtzeitig parat zu haben, sollten Eigentümer/-innen das Thema zeitnah angehen. Idealerweise kann dann ab dem 1. Juli mit der Feststellungserklärung begonnen werden. Die Angaben in der Feststellungserklärung müssen binnen vier Monaten, also bis zum 31. Oktober über ELSTER übermittelt worden sein. Wer sich das nicht selbst zutraut, sollte die Expertise von Steuerberater/-innen in Anspruch nehmen. (nw)

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