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Themenwelten Hamburg
Menschlich

Gelebte Inklusion bei der Kasse.Hamburg

Hoch konzentriert sitzt Jasmin Mitschke an ihrem Schreibtisch und scannt SEPA-Lastschriftmandate ein. Sie ist eine von 30 Mitarbeitern der Elbe-Werkstätten-Außenarbeitsgruppe

Foto: Fotolia
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Die Aufgabe von Jasmin Mitschke (27) besteht darin, eingehende schriftliche Rechnungen zu öffnen, diese einzuscannen, zu verifizieren und an die zentrale Buchhaltung der Finanzbehörde weiterzuleiten. „Die Arbeit macht mir sehr viel Spaß und die Kollegen sind total nett“, sagt die 27-jährige Harburge rin, die seit fünf Jahren für die Elbe-Werkstätten tätig ist, sie arbeitet jeden Werktag von 8.30 bis 16.10 Uhr.

Auch ihrem Kollegen Andy Könemann gefällt sein Job bei der Kasse.Hamburg. Er ist seit 2014 dabei und somit ein Mitarbeiter der ersten Stunde. „Ich mag es, wenn viel los ist, Rumsitzen ist nicht mein Ding“, sagt der 43-Jährige und wendet sich wieder den Rechnungen und SEPA-Mandaten zu, die er zu überprüfen hat. Gruppenleiter der Außenarbeitsgruppe "Digitalisierung Kasse.Hamburg" sind Alexander Nack und Jörn Hustedt. „Die meisten unserer Mitarbeiter sind sehr froh darüber, wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können“, sagt Jörn Hustedt. Diana-Micheline Jung, die Leiterin des zentralen Rechnungseingangs der Stadt Hamburg berichtet, dass das Miteinander mit den Mitarbeitern der Finanzbehörde äußerst kollegial sei. Sie freut sich darüber, dass die „Elbis“ wesentlich dazu beitragen, dass alles so rund läuft. „Bei uns gehen täglich bis zu 2500 Rechnungen ein. Ohne die Elbis wäre das nicht zu schaffen.“

Servicestelle Nachbarschaftshilfe eröffnet

Ab sofort kann jeder Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad bis zu 125 Euro im Monat für Nachbarschafts- und Haushaltshilfen einsetzen. Dieser Aufwand wird von den Pflegekassen erstattet. Allerdings müssen sich die entsprechenden Helfer vorher registrieren lassen. Zentrale Anlaufstelle in Hamburg dafür ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe, eine bundesweit bislang einmalige Einrichtung. Die Registrierungsstelle wird vom Deutschen Roten Kreuz Hamburg-Eimsbüttel betrieben. Zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem DRK Hamburg-Eimsbüttel stärkt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durch sie die Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Voraussetzung für eine Registrierung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person und deren Nachbarschaftshilfe nicht ersten oder zweiten Grades verwandt oder verschwägert sind. Auch dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige von einer Person betreut werden. Der Aufwand der ehrenamtlichen Helfer kann durch die Pflegebedürftigen mit bis zu fünf Euro pro Stunde entschädigt werden. Für eine im Haushalt beschäftigte Haushalts- oder Betreuungshilfe muss ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Alle Nachbarschaftshelfer sind über die Servicestelle unfall- und haftpflichtversichert. Außerdem werden Schulungen, Beratungen und Treffen zum Erfahrungsaustausch angeboten. Bereits vorliegende Anerkennungen der Pflegekassen für Nachbarschaftshelfer bleiben weiterhin wirksam. Es wird diesen dennoch empfohlen, sich an die Servicestelle Nachbarschaftshilfe zu wenden und sich neu registrieren zu lassen. Die Servicestelle Nachbarschaftshilfe befindet sich im Büro des DRK-Kreisverbandes Hamburg-Eimsbüttel, Hoheluftchaussee 145.

Tel. 411 706 21, E-Mail: info@nachbarschaftshilfe-hh.de


Kein Ausschluss von der Wahl

Menschen, die dauerhaft vollbetreut werden, können erstmals bei den Hamburger Bezirkswahlen 2019 ihre Stimme abgeben. Dies ist ein Resultat der Wahlrechtsreform, auf die sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP in Abstimmung mit dem Verein „Mehr Demokratie“ geeinigt haben. Bisher konnten Menschen mit Behinderung, die vollumfänglich gesetzlich betreut werden bzw. sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, in Hamburg nicht an Wahlen teilnehmen. Das betraf zuletzt etwa 200 Menschen. Die Reform macht Schluss mit der Diskriminierung dieser Personengruppe durch Verweigerung des Wahlrechts. Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg: „Endlich wird nun in diesem Punkt den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention entsprochen. Dieser Schritt war überfällig, da hier eine auch von den Vereinten Nationen angemahnte Diskriminierung einer Gruppe von Menschen mit Behinderung in Hamburg nun abgeschafft wird.“ Frau Körner wünscht sich, dass auch die Bundesebene bald bei dieser notwendigen Reform nachzieht.

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