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Bildungskompass

Hamburger Kursportal bietet Orientierung bei Bildungsfreistellung

Bildungsurlaub in Hamburg: Klare gesetzliche Regelungen und viele Angebote

Bildungsurlaub: Kein zusätzlicher Urlaub, sondern sinnvoll für Arbeitnehmer und -geber. Foto: fotolia - Woodapple
Bildungsurlaub: Kein zusätzlicher Urlaub, sondern sinnvoll für Arbeitnehmer und -geber. Foto: fotolia - Woodapple
Hamburg verabschiedete 1974 als erstes Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz. Aber auch nach über 40 Jahren zweifeln immer noch Arbeitgeber an der Sinnhaftigkeit und dem wirtschaftlichen Nutzen von Bildungsurlaub und Arbeitnehmer haben oft Angst vor beruflichen Nachteilen. Dabei sind Anspruch und Voraussetzungen im Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz klar geregelt: Gewöhnlich sind es 10 Arbeitstage, die Arbeitnehmern innerhalb von zwei Kalenderjahren für einen Bildungsurlaub zustehen (§ 4). Der Arbeitnehmer stellt seinen Mitarbeiter für diese Zeit frei, zahlt jedoch das Gehalt weiter (§ 13). Der Bildungsurlauber seinerseits darf die Zeit nicht einfach dazu nutzen, sein Gehalt aufzubessern (§ 11), und er muss ein Angebot wählen, das in seinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist (§ 15). Darüber hinaus gilt: „Arbeitnehmer, die die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen in Anspruch nehmen, dürfen deswegen nicht benachteiligt werden.“ (§ 14). Die Seminargebühren zahlt in der Regel der Arbeitnehmer. Verständlicher wird die Grundidee vom Bildungsurlaub beim Blick auf das Trio Urlaub, Bildungsurlaub und betriebsinterne Weiterbildung: Der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub soll ganz der Erholung dienen. Im Bildungsurlaub hingegen steht die Bildung an erster Stelle. Das jeweilige Angebot muss zudem vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung anerkannt sein. Außerdem können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter jederzeit im Rahmen ihrer betriebsinternen Fort- und Weiterbildung weiterbilden – unabhängig vom individuellen Urlaubs- und Bildungsurlaubsanspruch.
Wirtschaftlicher Vorteil statt individueller Selbstverwirklichung

Das Angebot anerkannter Bildungsurlaube reicht in Hamburg von Projektplanung mit MS Project über ein Kompaktseminar zu Notfallmedizin bis zur Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz- Birkenau. Die meisten Seminare finden Sprachlerner: Über 1.000 sind im Hamburger Kursportal unter dem Stichwort „Bildungsfreistellung“ gelistet.

Einige Kurse sind nur für spezielle Berufsgruppen anerkannt. So ist zum Beispiel ein Einführungskurs „Homöopathie“ nur für Ärzte und Therapeuten als Bildungsurlaub zulässig. Auf der anderen Seite sind rein arbeitsplatzbezogene Veranstaltungen, mit denen Arbeitnehmer beispielsweise auf bestimmte Arbeitsplätze eingearbeitet werden sollen, in Hamburg nicht anerkennungsfähig.

Am Ende profitieren beide Seiten vom Bildungsurlaub: Der Arbeitnehmer bekommt zusätzliche arbeitsfreie Zeit für Weiterbildung in Bereichen, die gesellschaftlich oder beruflich relevant sind. Der Arbeitgeber zieht seinen Nutzen aus dem zusätzlichen Wissen, das der Bildungsurlauber mit ins Unternehmen bringt. Das berühmt-berüchtigte Selbsterfahrungsseminar auf den Malediven, das immer mal wieder als flapsiges Argument ins Spiel gebracht wird, wenn Bildungsurlaube als verkappte Zusatz-Ferien entlarvt werden sollen, sucht man übrigens vergebens – zumindest in den Hamburger Angeboten. ivo

Gesetzliche Grundlagen, Beratung + Liste in Hamburg anerkannter Bildungsveranstaltungen:
www.bildungsurlaub-hamburg.de
Kursportal Hamburg (anerkannte Angebote sind gekennzeichnet):
www.hamburg.kursportal.info
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