Seit September können Familien und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind rückwirkend zum 1. Januar 2018 Baukindergeld für den erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie beantragen (Näheres zu den Bedingungen siehe Kasten). Aus der neuen Förderung ergibt sich die Frage: Hat das Baukindergeld das Potenzial, Familien beim Eigentumserwerb in Hamburg und im Umland finanziell deutlich zu entlasten? Der Immobilienverband IVD Nord ist der Frage nachgegangen und hat das Center for Real Estate Studies (CRES) damit beauftragt, eine Studie zu erstellen, die untersucht, inwieweit der Erwerb von Wohneigentum durch das Baukindergeld erschwinglich wird. Als Kriterium dafür wurde die Faustregel herangezogen, wonach die Wohnkosten nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen sollten. Für die Untersuchung wurden auf Basis des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens von 45.137 Euro pro Jahr sowie der Immobilienpreise die regional möglichen Entlastungseffekte in der Hansestadt und Umgebung hochgerechnet.
Der Studie zufolge wird Wohneigentum in vielen Stadtteilen, die in maximal 20 Minuten aus dem Zentrum erreichbar sind, für die Muster-Familie mit Baukindergeld erschwinglicher. Für eine Familie, die beispielsweise in zentraler Lage um den Bahnhof HafenCity Universität herum Wohneigentum kauft, reduzierte sich der hohe Wert der Einkommensbelastung (53 bis 65 Prozent) mit Baukindergeld nur um drei bis acht Prozentpunkte. Anders sieht es in umliegenden, ebenfalls in 20 Minuten erreichbaren Stadtteilen aus: In Harburg und Billstedt muss die 45.000-Euro-Familie mit drei Kindern lediglich 20 bis 21 Prozent des Haushaltseinkommens für die Tilgung aufwenden.
„Die Studie belegt, dass das Baukindergeld einen erheblichen und messbaren Effekt für alle Familien in Hamburg hat, die den Traum von den eigenen vier Wänden hegen. Entgegen der landläufigen Meinung können gerade Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen in vielen Stadtteilen sich den Erwerb einer eigenen Wohnung leisten“, sagt Axel Wittlinger, Vorsitzender des IVD Region Nord e.V. Im Umland entfaltet das Baukindergeld die stärkste Wirkung in Ortschaften wie Pinneberg, Stade oder Buxtehude. Wittlinger weiter: „Ein Käuferhaushalt hat hier über die Hälfte seines Nettoeinkommens mehr zur Verfügung im Vergleich zur HafenCity.“ mh
„Die Studie belegt, dass das Baukindergeld einen erheblichen und messbaren Effekt für alle Familien in Hamburg hat, die den Traum von den eigenen vier Wänden hegen. Entgegen der landläufigen Meinung können gerade Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen in vielen Stadtteilen sich den Erwerb einer eigenen Wohnung leisten“, sagt Axel Wittlinger, Vorsitzender des IVD Region Nord e.V. Im Umland entfaltet das Baukindergeld die stärkste Wirkung in Ortschaften wie Pinneberg, Stade oder Buxtehude. Wittlinger weiter: „Ein Käuferhaushalt hat hier über die Hälfte seines Nettoeinkommens mehr zur Verfügung im Vergleich zur HafenCity.“ mh
Baukindergeld – was wichtig ist
Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die seit dem 1. Januar 2018 eine Immobilie zur Selbstnutzung gekauft haben oder werden (bei Neubauten ist der Tag der Baugenehmigung entscheidend).
Baukindergeld gibt es für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und mit in die Immobilie einzieht.
Das jährliche Haushaltsnettoeinkommen darf 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen. Berechnungsgrundlage ist das Mittel der Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Gefördert wird maximal 10 Jahre. Insgesamt gibt es also maximal 12.000 Euro für jedes Kind.
Baukindergeld gibt es nur für den Ersterwerb einer Immobilie und nur so lange, wie die Immobilie auch selbst bewohnt wird.
Auch wenn die Kinder in den Jahren nach dem Einzug 18 Jahre alt werden und/oder ausziehen, wird das Baukindergeld weiter ausbezahlt.
Das Baukindergeld kann online bei der KfW beantragt werden: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Baukindergeld gibt es für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und mit in die Immobilie einzieht.
Das jährliche Haushaltsnettoeinkommen darf 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen. Berechnungsgrundlage ist das Mittel der Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Gefördert wird maximal 10 Jahre. Insgesamt gibt es also maximal 12.000 Euro für jedes Kind.
Baukindergeld gibt es nur für den Ersterwerb einer Immobilie und nur so lange, wie die Immobilie auch selbst bewohnt wird.
Auch wenn die Kinder in den Jahren nach dem Einzug 18 Jahre alt werden und/oder ausziehen, wird das Baukindergeld weiter ausbezahlt.
Das Baukindergeld kann online bei der KfW beantragt werden: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/