Sicher in den Urlaub
Umso mehr gilt es, für ein sicheres Ankommen am Zielort auf jede mögliche Gefahrensituation gut vorbereitet zu sein. Was man beachten sollte: Auf mehr als 13.000 Kilometern ziehen sich die Autobahnen quer durchs Bundesgebiet. Besonders im Baustellenbereich sowie während der Ferienzeit kann von freier Fahrt keine Rede sein. Baustellen und Fahrbahnverengungen sind typische Orte, an denen Staus entstehen und auch immer wieder Unfälle passieren. Daher gilt: Einordnen nach dem Reißverschlussverfahren! Erst an der Engstelle ordnen sich die Fahrzeuge beider Spuren abwechselnd ein. Denn wer zu zeitig wechselt, behindert den Verkehrsfluss unnötig früh. Frank Bärnhof, Cosmos-Direkt-Versicherungsexperte, warnt: „Fahrer, die dieses Reißverschlussprinzip missachten und einen Unfall verursachen, können keinen vollen Schadenersatz erwarten – egal, ob sie sich einfädeln oder auf der verbleibenden Spur unterwegs sind.“
Auffahrunfälle vermeiden
Wird aus zähfließendem Verkehr ein Stau, sollte man frühzeitig auf genügend Abstand zum vorherfahrenden Fahrzeug achten. So lassen sich Auffahrunfälle vermeiden. Damit auch Nachkommende den Stau rechtzeitig wahrnehmen, sollte man die Warnblinkanlage einschalten, sobald das Stauende zu sehen ist. Das signalisiert: Jetzt ist Vorsicht geboten!
Für Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt zudem: Wer Schrittgeschwindigkeit fährt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Bärnhof erklärt, wie das geht: „Bei einer dreispurigen Straße wird die Rettungsgasse zwischen der linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet. Auf zweispurigen Straßen führt die Gasse durch die Mitte.“ Für Verkehrsteilnehmer heißt das: Die Fahrer auf der rechten Spur weichen nach rechts, die Fahrer auf der linken Spur nach links aus. Diese Regel müssen Autofahrer jederzeit bei stockendem Verkehr oder Staus, auch wenn kein Rettungswagen in Sicht ist, beherzigen. Wer das nicht tut, dem drohen ein hohes Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Handynutzung
Abgelenktsein auf der Autobahn kann besonders schnell gefährlich werden, denn es genügt nur ein kurzer Blick aufs Handy und schon bekommt man das Bremsmanöver des Vordermannes nicht mit – was unter Umständen schwerwiegende Folgen hat. Das heißt konkret: „Nehmen Autofahrer im Straßenverkehr ihre Hände vom Lenkrad, um beispielsweise das Handy zu bedienen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgestellt wurde“, sagt Bärnhof. Autofahrer, die sich nicht an diese Vorschrift halten und zum Beispiel mit dem Smartphone am Ohr von der Polizei gestoppt werden, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Doch was passiert, wenn es aufgrund der unüberlegten Smartphone-Benutzung tatsächlich zum Unfall kommt? Frank Bärnhof erklärt die Situation aus der Perspektive des Versicherers: „Wer durchs Handy am Steuer abgelenkt ist, riskiert bei einem verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach Leistungen seiner Police.“ bst