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Zeitumstellung: TÜV Nord gibt Tipps

Achtung Sekundenschlaf

Studien zufolge ist bei 42 Prozent aller Nacht-Unfälle Müdigkeit am Steuer die Ursache Foto: GettyImages

STORMARN In der Nacht des 27. März ist es so weit, die Uhren werden eine Stunde vorgestellt und bringen so eine Stunde weniger Schlaf. Helge Retzko, Leiter der TÜV Nord-Station Wentorf, gibt Tipps, wie man Sekundenschlaf verhindern kann und Warnsignale erkennt.

„Häufiges Gähnen, plötzliches Frösteln, brennende und schwere Augen, Seh- und Konzentrationsschwierigkeiten können wichtige Warnsignale sein“, so Retzko: „Bei langen Autofahrten gilt: Ein ausgedehnter Schlaf, regelmäßige Pausen, Fahrerwechsel, kurze Nickerchen auf dem Parkplatz und Bewegung an der frischen Luft können die Gefahr der Übermüdung eindämmen.“

Ab diesem Jahr sind Fahrzeugassistenzsysteme in der EU verpflichtend bei allen neuen Fahrzeugtypgenehmigungen und ab 2024 bei allen Neufahrzeugen. Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sorgt durch ein akustisches und optisches Signal dafür, dass der/die Fahrer/-in vor Anzeichen von Müdigkeit und nachlassender Konzentration gewarnt wird. Kontinuierliche Aufzeichnungen von Augen-, Lid- und Lenkbewegungen werden analysiert und ausgewertet. Überfährt man durch fehlende Konzentration die Fahrbahnbegrenzung, springt der Spurhalteassistent ein. „Während dieser den Fahrer lediglich warnt, greift der Notfall-Assistent in einer Gefahrensituation stärker ein. Dies geschieht beispielsweise, wenn man mit dem Fahrzeug ungewollt die Fahrbahn verlässt oder in den Gegenverkehr gerät“, erklärt der TÜV-Experte. Der Notbremsassistent bremst bei Notfallsituationen selbstständig das Auto ab. Das System entwickelt sich kontinuierlich weiter mit dem Ziel, künftig auch Radfahrer und Fußgänger zu erkennen. (pt)


Jetzt Führerschein tauschen

STORMARN In diesem Jahr müssen viele Autofahrer/-innen ihren Führerschein umtauschen. Im ersten Schritt sind die alten Papier-Führerscheine an der Reihe, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt und deren Inhaber und Inhaberinnen in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Wegen der aktuellen Belastungen durch Corona wird noch bis Mitte 2022 auf Sanktionen verzichtet. (pt)

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