Aber worauf kommt es bei Schreibtisch, Bürostuhl und der weiteren Einrichtung eines Homeoffice an? Am rückenfreundlichsten sind ein höhenverstellbarer Schreibtisch und ein ebenso verstellbarer Stuhl mit beweglicher Rückenlehne und Rollen. Beide zusammen lassen sich ideal auf die individuell beste Sitzposition einstellen, und auch das Arbeiten im Stehen ist ganz einfach möglich. „Ein dynamischer Büroalltag mit mehreren Wechseln zwischen Sitzen und Stehen beugt nicht nur Rückenschmerzen vor, sondern wirkt sich Studien zufolge auch positiv auf die Arbeitsleistung aus“, weiß Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Demzufolge muss der Arbeitsplatz Freiraum für Bewegung bieten – und wer sich noch etwas mehr fordern möchte, positioniert das Telefon oder den Drucker ein stückweit entfernt, sodass immer ein paar Schritte dorthin zu gehen sind.
Richtig sitzen
Auch im Sitzen sollte ausgehend von einer aufrechten Position regelmäßig die Haltung verändert werden, um nicht zu verkrampfen. „Zwischen der zurückgelehnten passiven Ruheposition und der nach vorne geneigten aktiven Position gibt es unzählige weitere gute Sitzpositionen. Dynamisches Sitzen auf einem hochwertigen Bürostuhl ist die Mindestanforderung an einen rückenfreundlichen Büroalltag“, so Winning. Der dafür vorgesehene Stuhl sollte am besten schon vor dem Kauf umfassend in allen möglichen Sitzpositionen ausprobiert werden. Das ist bei der Auswahl für das Homeoffice in der Regel besser möglich als bei der Einrichtung des Firmenbüros. Der Sitzkomfort lässt sich durch ausgedehntes Probesitzen gut herausfinden. Der Stuhl sollte außerdem nicht zu weich sein und sicher auf fünf Fußstreben mit lastabhängig gebremsten Rollen stehen. Bei einem harten Bodenbelag im Homeoffice sind weiche Rollen, bei einem weichen Boden harte Rollen die richtige Wahl.
Richtig sitzen
Auch im Sitzen sollte ausgehend von einer aufrechten Position regelmäßig die Haltung verändert werden, um nicht zu verkrampfen. „Zwischen der zurückgelehnten passiven Ruheposition und der nach vorne geneigten aktiven Position gibt es unzählige weitere gute Sitzpositionen. Dynamisches Sitzen auf einem hochwertigen Bürostuhl ist die Mindestanforderung an einen rückenfreundlichen Büroalltag“, so Winning. Der dafür vorgesehene Stuhl sollte am besten schon vor dem Kauf umfassend in allen möglichen Sitzpositionen ausprobiert werden. Das ist bei der Auswahl für das Homeoffice in der Regel besser möglich als bei der Einrichtung des Firmenbüros. Der Sitzkomfort lässt sich durch ausgedehntes Probesitzen gut herausfinden. Der Stuhl sollte außerdem nicht zu weich sein und sicher auf fünf Fußstreben mit lastabhängig gebremsten Rollen stehen. Bei einem harten Bodenbelag im Homeoffice sind weiche Rollen, bei einem weichen Boden harte Rollen die richtige Wahl.
Verspannungen vorbeugen
Eine gesunde Sitzposition ist erreicht, wenn die Knie 90 Grad oder etwas mehr abgewinkelt sind, während die Füße gerade auf dem Boden stehen. Der Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkel sollte deutlich größer als 90 Grad sein und sich die Nasenspitze beim Arbeiten nicht Stück für Stück dem Bildschirm annähern. „Der perfekte Abstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt 50 bis 70 Zentimeter“, weiß der DGM-Geschäftsführer. Der Bildschirm sollte zudem etwas erhöht und auf einer Linie mit der Tastatur beziehungsweise Maus und Schreibtischstuhl stehen, um Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich vorzubeugen.
Ordnung halten
Bei der Auswahl des Schreibtischs fürs Büro zu Hause gibt es ebenfalls einiges zu beachten. No-Gos sind Instabilität, Wackeln und Vibrationen, da sie ein unbehagliches Arbeitsklima hervorrufen und die Konzentration stören. Zudem sollte der Schreibtisch nicht nur ausreichend Beinfreiheit, sondern auch Fläche für einen geordneten Arbeitstag bieten. „Ein Regalsystem oder Rollcontainer helfen beim Ordnung halten und somit beim produktiven Arbeiten und Wohlfühlen im Homeoffice – vorausgesetzt, sie engen die Bewegungsfreiheit nicht ein“, sagt Winning. Die ideale Schreibtischoberfläche ist hell und matt, damit die Augen nicht durch spiegelnden Glanz oder starke farbliche Kontraste ermüden.
Gegen Ermüdung hilft außerdem ein Arbeitsplatz mit viel Tageslicht sowie mit ausreichend künstlicher Beleuchtung für die dunkleren Tages- und Jahreszeiten. Denn: Je mehr Zeit man im Homeoffice verbringt, umso wichtiger ist eine individuell passende Einrichtung.
Eine gesunde Sitzposition ist erreicht, wenn die Knie 90 Grad oder etwas mehr abgewinkelt sind, während die Füße gerade auf dem Boden stehen. Der Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkel sollte deutlich größer als 90 Grad sein und sich die Nasenspitze beim Arbeiten nicht Stück für Stück dem Bildschirm annähern. „Der perfekte Abstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt 50 bis 70 Zentimeter“, weiß der DGM-Geschäftsführer. Der Bildschirm sollte zudem etwas erhöht und auf einer Linie mit der Tastatur beziehungsweise Maus und Schreibtischstuhl stehen, um Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich vorzubeugen.
Ordnung halten
Bei der Auswahl des Schreibtischs fürs Büro zu Hause gibt es ebenfalls einiges zu beachten. No-Gos sind Instabilität, Wackeln und Vibrationen, da sie ein unbehagliches Arbeitsklima hervorrufen und die Konzentration stören. Zudem sollte der Schreibtisch nicht nur ausreichend Beinfreiheit, sondern auch Fläche für einen geordneten Arbeitstag bieten. „Ein Regalsystem oder Rollcontainer helfen beim Ordnung halten und somit beim produktiven Arbeiten und Wohlfühlen im Homeoffice – vorausgesetzt, sie engen die Bewegungsfreiheit nicht ein“, sagt Winning. Die ideale Schreibtischoberfläche ist hell und matt, damit die Augen nicht durch spiegelnden Glanz oder starke farbliche Kontraste ermüden.
Gegen Ermüdung hilft außerdem ein Arbeitsplatz mit viel Tageslicht sowie mit ausreichend künstlicher Beleuchtung für die dunkleren Tages- und Jahreszeiten. Denn: Je mehr Zeit man im Homeoffice verbringt, umso wichtiger ist eine individuell passende Einrichtung.
Rechtliches
Vom Sinn eines Strandkorbs
Dürfen Eigentümer ihren Strandkorb auf den Balkon stellen? Nicht unbedingt, wie jetzt ein Gericht entschied.
Ein Strandkorb ist nach Überzeugung der Rechtsprechung kein balkontypisches Sitzmöbel. Wenn ein Nachbar innerhalb einer Eigentümergemeinschaft dadurch gestört wird, muss der Korb nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern wieder entfernt werden.
Was war geschehen? Die Streitparteien waren gemeinsame Eigentümer eines Hauses. Vom Balkon des Klägers aus konnte man seitlich auf einen Fluss blicken. Eigentlich. Denn als der Nachbar einen Strandkorb aufstellte, wurde dieser Blick beeinträchtigt. Die Gemeinschaft beschloss mehrheitlich, dass das Möbel den Gesamteindruck des Objekts nicht verändere. Der Nachbar klagte dagegen. Der große, die Sicht raubende Strandkorb entspreche nicht dem, was in der Teilungserklärung als zulässig festgelegt sei. Das Urteil: Das Amtsgericht stellte anhand von Fotos fest, der Strandkorb sei im konkreten Fall deutlich höher als normale Sitzmöbel, was den Ausblick des Nachbarn „ganz erheblich“ beeinträchtigen könne. Typischerweise gehöre solch ein Gegenstand ans Meer, um Sonne und Wind abzuhalten, nicht aber auf einen Balkon auf dem Land. Fazit: Der Strandkorb musste entfernt werden.
(Amtsgericht Potsdam, Aktenzeichen 31 C 34/17)
Ein Strandkorb ist nach Überzeugung der Rechtsprechung kein balkontypisches Sitzmöbel. Wenn ein Nachbar innerhalb einer Eigentümergemeinschaft dadurch gestört wird, muss der Korb nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern wieder entfernt werden.
Was war geschehen? Die Streitparteien waren gemeinsame Eigentümer eines Hauses. Vom Balkon des Klägers aus konnte man seitlich auf einen Fluss blicken. Eigentlich. Denn als der Nachbar einen Strandkorb aufstellte, wurde dieser Blick beeinträchtigt. Die Gemeinschaft beschloss mehrheitlich, dass das Möbel den Gesamteindruck des Objekts nicht verändere. Der Nachbar klagte dagegen. Der große, die Sicht raubende Strandkorb entspreche nicht dem, was in der Teilungserklärung als zulässig festgelegt sei. Das Urteil: Das Amtsgericht stellte anhand von Fotos fest, der Strandkorb sei im konkreten Fall deutlich höher als normale Sitzmöbel, was den Ausblick des Nachbarn „ganz erheblich“ beeinträchtigen könne. Typischerweise gehöre solch ein Gegenstand ans Meer, um Sonne und Wind abzuhalten, nicht aber auf einen Balkon auf dem Land. Fazit: Der Strandkorb musste entfernt werden.
(Amtsgericht Potsdam, Aktenzeichen 31 C 34/17)