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Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um zehn Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45 Prozent und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40 Prozent

Hohe Zuschüsse für Heizungen vom Bund


Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, spart wegen der hohen BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Menge Geld. Besonders gut schneidet ab, wer eine alte Ölheizung gegen eine Anlage austauscht, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien arbeitet.

Einer, der sich mit den neuen Technik fürs Heizen und den damit zusammenhängenden Zuschüssen auskennt, ist Thorsten Hofmann vom technischen Außendienst des Heizungsanlagenbauers Brötje. „Die an sich schon hohen Zuschüsse werden noch einmal um zehn Prozent erhöht", sagt der Fachmann, „wenn sich der Kunde von einer alten Ölheizung trennt, sodass man bis auf 45 Prozent Zuschuss kommt." Brötje hat auf seiner Webseite einen Förderservice, welcher gegen eine Gebühr für Endkunden und auch Heizungsbauer die Antragstellung übernimmt und auch weitere Zuschussmöglichkeiten prüft.
 

Selbstverständlich kann man sich auch an den Heizungsbauer seines Vertrauens, zum Beispiel ein Mitglied der Kompetenzgemeinschaft Bad & Wärme wenden, um sich über mögliche neue Heizungsanlagen und die Förderung des Bundes zu informieren. Das BAFA weist dringend darauf hin, dass die Antragstellung vor Vorhabenbeginn erfolgen muss. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.  

Mit dem Einbau einer Wärmepumpe, wie hier in der Skizze dargestellt, kann ein Hausbesitzer einen schönen Zuschuss vom Staat für die neue Heizung kassieren Foto: Brötje
Mit dem Einbau einer Wärmepumpe, wie hier in der Skizze dargestellt, kann ein Hausbesitzer einen schönen Zuschuss vom Staat für die neue Heizung kassieren Foto: Brötje

Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hier gilt es jedoch die Unterschiede zwischen Neubau und Gebäudebestand zu berücksichtigen.

Im Neubau können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung (Heizkreisverteilung) berücksichtigt werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten wie zum Beispiel der Einbau von Fußbodenheizungen oder Heizkörpern können nicht angerechnet werden.

Im Gebäudebestand, das heißt Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren eine Heizung installiert war, sind ergänzend zu den zuvor genannten Kosten förderfähig wie auch energetische Optimierungen der Wärmeverteilung, zum Beispiel Wärmedämmung von Rohrleitungen, und Wärmeübergabe, zum Beispiel Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, der Warmwasserbereitung sowie die für den neuen, förderfähigen Wärmeerzeuger erforderlichen Sanierungen und Umbauarbeiten von vorhandenen Heiz- und Technikräumen sowie Schornsteinen. kuk
 

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