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Immobilien 8/2018

Hamburgs Bauherren-Tipp: So geht Wohn-Riestern

Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum können sich bei einer Wohn-Riester-geförderten Finanzierung oft Vorteile von mehreren Zehntausend Euro sichern. Dennoch lassen immer noch viele diese staatliche Unterstützung ungenutzt.

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Und das oft aus purer Unwissenheit. Laut aktueller LBS-Riester-Umfrage haben sich mehr als 60 Prozent der Menschen noch nicht mit der Riester-Förderung beschäftigt, mehr als 40 Prozent wissen nicht, ob sie überhaupt förderberechtigt sind.

Was wird durch Wohn-Riester gefördert?

Ein Eigenheim schafft finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter. Deshalb unterstützt der Staat mit Wohn-Riester den Kauf, Bau oder barrierereduzierenden Umbau einer selbstgenutzten Immobilie.

Wer profitiert von der Riester-Förderung?

Förderberechtigt sind unter anderem alle rentenversicherungspflichtigen Berufstätigen. Wohn-Riester ist vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien interessant. Dies gilt besonders für Familien mit Kindern, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Hier beträgt die jährliche Zulage pro Kind 300 Euro. Für eine vierköpfige Familie kann die Förderung bis zu 50.000 Euro Finanzierungsvorteil bedeuten.

Ist die Förderung an das Einkommen gebunden?

Die Wohn-Riester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro) abzüglich der Zulagen, aber mindestens 60 Euro pro Jahr in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt, erhält die staatliche Förderung.
Kann man Wohn-Riester auch nutzen, wenn man schon eine laufende Finanzierung hat?

Ja, Immobilienbesitzer können alle Kredite, mit denen sie ihr Eigenheim gekauft oder gebaut haben, mit Wohn- Riester umschulden. Das ist übrigens unabhängig davon, wann sie den Kredit aufgenommen haben.

Was ist, wenn ich mein Riester-finanziertes Eigenheim verkaufen will?

Nach einem Auszug hat man rund fünf Jahre Zeit, die Riester-geförderten Beträge in eine neue selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Wer die Beträge lieber in einen neuen Riester-Vertrag investieren möchte, hat dazu rund ein Jahr lang Zeit.

Bausparer finanzieren besser

Kachelofen, Pool oder auch das Architektenhonorar: Mit einem Bausparvertrag kann man sich die derzeit noch immer historisch günstigen Zinsen langfristig für eine Finanzierung sichern.

Während das angesparte Guthaben beliebig verwendet werden kann, solange keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, sind Bauspardarlehen an die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke sehr groß, wie die LBS erklärt.

Als Faustregel gilt: Grundsätzlich kann mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, was fest mit einer Immobilie verbunden ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch größere Anschaffungen wie ein Wintergarten, eine Garage oder ein Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden. Und selbst das Anlegen des Gartens sowie – bei Wohnzwecken – das Architektenhonorar sind in der Regelung inbegriffen.

Ab ins Eigenheim 

Die eigene Immobilie halten fast zwei Drittel der Deutschen für die beste Altersvorsorge.

Ein eigenes Zuhause ist für viele Menschen der beste Weg, um Vermögen aufzubauen und für das Alter vorzusorgen. Das geht aus einem aktuellen Trendindikator hervor, der unter anderem im Auftrag der Landesbausparkassen ermittelt wurde. Demnach sind mehr als drei Viertel der Menschen (76 Prozent) der Ansicht, dass ein eigenes Zuhause eine sichere Altersvorsorge bietet. Fast zwei Drittel (64 Prozent) halten die Wohnimmobilie sogar für die beste Altersvorsorge. Angesichts deutlich gestiegener Kaufpreise genießt Betongold auch für den Vermögensaufbau großes Vertrauen. Nahezu drei Viertel der Menschen (72 Prozent) halten eine Immobilie für die beste Geldanlage.

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