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Themenwelten Hamburg
Immobilien 8/2018

Einrichtungstipp für Hamburg: Wohlfühlen im Badzimmer

Die Deutschen investieren ins heimische Badezimmer. Das Wohlfühlen steht dabei an erster Stelle.

Modern: Der Spiegelschrank hat heute Led-Licht mit unterschiedlicher Stimmung und lässt sich mobil bedienen. Foto: VDM/Burgbad
Modern: Der Spiegelschrank hat heute Led-Licht mit unterschiedlicher Stimmung und lässt sich mobil bedienen. Foto: VDM/Burgbad
Knapp 30 Prozent der Deutschen Kwollen nach einer aktuellen Studie der Vereinigung der Deutschen Sanitärwirtschaft bis 2019 Veränderungen und Anschaffungen im Badezimmer vornehmen. „Es geht bei der Renovierung immer auch um Komfort und Gemütlichkeit“, sagt Ursula Geismann, Sprecherin des Verbands der Deutschen Möbelindustrie. Der einstige Hygieneraum wird mit seinen durchschnittlich gut neun Quadratmetern zunehmend zur Wohlfühloase. Zum einen ist es der demografische Wandel, der das Thema befeuert, denn immer mehr ältere Menschen wollen immer länger zu Hause wohnen bleiben und brauchen einen barrierefreien Zugang zum Bad und zur Dusche. Zum anderen ist derzeit alles im Trend, was in irgendeiner Hinsicht für die Gesundheit förderlich ist.

Individuelle Duschszenarien

Die bodengleichen Duschen mit barrierefreiem Zugang genießen Bewohner aller Altersklassen. Gleichzeitig erleichtern sie den älter werdenden Menschen und vor allem Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung den Zugang zur Dusche.


Endlich sind rutschhemmende und trotzdem schicke Bodenbeläge im Angebot, die sicheren Halt für Nutzer jeden Alters bieten. Gesundheitsfördern des Wohlfühlen hat viele Aspekte. So gibt es für die unterschiedlichsten Tageszeiten inzwischen den passenden Wasserstrahl. Individuelle Duschszenarien, gerne gekoppelt mit passendem Lichtprogramm im Raum, sind bei immer mehr Menschen gewünscht: „Am Morgen zur Aktivierung und am Abend zur Entspannung prasseln fontänenartige Wasserfälle beim Duschen auf die Benutzer“, sagt Geismann.

Im Trend: Echte Holzoberflächen in Kombination mit weißem Lack sind bei Badmöbeln angesagt und wirken wohnlich. Foto: VDM/Pelipal
Im Trend: Echte Holzoberflächen in Kombination mit weißem Lack sind bei Badmöbeln angesagt und wirken wohnlich. Foto: VDM/Pelipal
Intelligente Möbel

Im Möbelbereich ist ganzheitliches Interior Design statt technisch wirkendes Produktdesign angesagt. Modulare Badmöbel, die individuell geplant werden, sind im Kommen. Das kann ein Solitär mit Waschtisch sein, ein Spiegelschrank mit eingebautem LED-Licht, ein Hochschrank mit Apothekerauszug – ähnlich wie in der Küche. Eine Sitzgelegenheit, gerne auch eine Bank für zwei Personen, ist im modernen Bad auch gefragt. Einmal zur Entspannung, aber auch zum bequemen Sockenanziehen oder Schuheschnüren. Das Badezimmer wird wie alle anderen Bereiche des Wohnens wohnlicher, gemütlicher und behaglicher und entwickelt sich zum Lieblingsraum für entspannte Stunden.

Renner der Saison

Holz als Möbeloberfläche ist dabei in Kombination mit weißem Lack der Renner der Saison. „Das moderne Badezimmer ist heute der Zwilling der Küche“, erläutert Geismann die Entwicklung, „denn für den benötigten Stauraum wollen die Kunden intelligente Möbel.“

Mehr und mehr setzen sich daher Schubläden mit Softeinzug und Vollauszug durch. Der Vollauszug einer Schublade erlaubt den kompletten Überblick ihres Innenlebens. Auch die Handhabung wird dem Nutzer immer leichter gemacht, wenn grifflose Schübe einfach mit dem Knie auf leichten Druck hin geöffnet und auch geschlossen werden können. Auch diese sind im Badezimmer von Vorteil. Die Menschen halten sich übrigens täglich im Mittel 40 Minuten im Bad auf. Frauen liegen über dem Durchschnitt, Männer darunter.

RECHTLICHES

Warmwasser auch im Sommer?

Vermieter müssen die Versorgung mit Warmwasser sicherstellen – und zwar ganzjährig.

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Im Hochsommer ist es vielleicht für viele Mieter nicht ganz so wichtig wie im Winter, jederzeit über Warmwasser aus den Leitungen zu verfügen. Trotzdem besteht ein unbedingter Anspruch darauf, der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern die Justiz. Der Fall: Eines Tages, Ende Juni, stellte eine Familie mit zwei acht und zweijährigen Kindern fest, dass die Heizung in der gemieteten Wohnung nicht mehr funktionierte. Das hatte zur Folge, dass auch kein Warmwasser mehr verfügbar war. Trotz etlicher Versuche kam keine Kontaktaufnahme zum Eigentümer der Immobilie zustande. Schließlich erließ das von den Mietern angerufene Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, wonach die Versorgung mit Warmwasser wiederhergestellt werden müsse. Der Eigentümer hatte zwar zwischenzeitlich für Abhilfe gesorgt, aber nun stritten beide Parteien noch um die gerichtlichen Auslagen.

Das Urteil: Die Mieter hätten korrekt gehandelt, stellten die Richter fest, indem sie zunächst auf verschiedenen Wegen um eine Abhilfe baten und schließlich vor Gericht zogen. „Die Versorgung mit Warmwasser hat für die Körperhygiene des Menschen erhebliche Bedeutung, zumal im Hochsommer, da der menschliche Körper bei hohen Außentemperaturen verstärkt zum Schwitzen neigt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Eigentümer musste Gerichtskosten und Prozesskostenhilfe in Höhe von rund 230 Euro bezahlen.

(Landgericht Fulda, Aktenzeichen 5 T 200/17)

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