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Prämien für E-Autos

Elektromobilisten können über den Treibhausgas-Quotenhandel Prämien für ihr Fahrzeug bekommen. Foto: djd/Kfzgewerbe/ProMotor/Timo Volz

Elektroautos werden über Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Für ihre Emissionseinsparungen können sich E-Automobilisten zudem weitere Prämien sichern. Im Jahr 2022 sind beispielsweise je nach Fahrzeug Vergütungen im Wert von 200 bis 415 Euro möglich – auch für Stromer, die schon länger auf der Straße sind. Möglich wird diese neue Prämie durch den sogenannten Treibhausgas-(THG) Quotenhandel. Der E-Fahrzeug-Eigentümer benötigt zunächst nichts weiter als seinen Fahrzeugschein und den Nachweis, dass er der aktuelle Halter ist. Die überprüften Unterlagen werden beim Umweltbundesamt eingereicht, das die Belege und die eingesparten Emissionen zertifiziert und entsprechende Bescheinigungen ausstellt. Das Komfortabelste daran: Das Prozedere der Zertifizierung und des Verkaufs der Zertifikate muss der Autofahrer nicht selbst in die Hand nehmen. Denn um in den Genuss der Prämie zu kommen, kann sich der Halter an das Autohaus seines Vertrauens wenden. Experten beim Fahrzeughändler übernehmen dann die Antragstellung für ihn. Sie nutzen dafür einen digitalen Abwicklungsprozess, den das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit den Energie-Experten der ZusammenStromen GmbH entwickelt haben. Viele Autohäuser nehmen bereits teil und bieten den Kunden die individuelle Vergütung der THG-Quote an. Diese haben dabei in vielen teilnehmenden Kfz-Betrieben die Wahl: Sie erhalten entweder nach erfolgreicher Antragstellung innerhalb von vier bis acht Wochen eine Barprämie oder können Sachleistungen wie Servicepakete, Gutscheine für Wallboxen oder vergleichbare Prämien nutzen. (djd)

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