Keramik ist das Zukunftsmaterial in vielen Lebensbereichen: von Keramiktassen über keramische Zahn-, Hüft- und Knie-Implantate bis zu den Hitzeschutzkacheln an der Unterseite von Spaceshuttles – und natürlich der Keramikoberfläche eines Kachelofens. Nicht nur Katzen kuscheln sich gerne auf Keramikofenbänke. Die milde, entspannende Strahlungswärme gleicht einem Sonnenbad und ist ein Wärmeurlaub für Körper, Geist und Seele.
Charmantes Unikat
Echte Kachelöfen kommen diesem Bedürfnis entgegen. Durch ihr einzigartiges Design mit individueller Ofenkeramik schaffen sie Nähe und Begegnung. Jeder Kachelofen ist ein Unikat mit viel Charme – von nostalgisch verspielt bis puristisch modern. Handwerklich vom Kachelofenbauer gesetzte Meisterstücke verbinden traditionelle, natürliche Materialien mit innovativer Heiztechnik für umweltfreundlichen Wärmekomfort. Hergestellt wird die Ofenkeramik in speziellen Kachelmanufakturen aus hochwertigen Naturmaterialien wie Ton, Schamotte, Kaolin und Wasser. Dabei sind viele Arbeitsschritte und viel Erfahrung notwendig – von der Rohstoffauswahl, der Modellherstellung, Formteilefertigung, dem Glasieren über die Dekor- und Motivmalerei bis hin zum Brennen.
Charmantes Unikat
Echte Kachelöfen kommen diesem Bedürfnis entgegen. Durch ihr einzigartiges Design mit individueller Ofenkeramik schaffen sie Nähe und Begegnung. Jeder Kachelofen ist ein Unikat mit viel Charme – von nostalgisch verspielt bis puristisch modern. Handwerklich vom Kachelofenbauer gesetzte Meisterstücke verbinden traditionelle, natürliche Materialien mit innovativer Heiztechnik für umweltfreundlichen Wärmekomfort. Hergestellt wird die Ofenkeramik in speziellen Kachelmanufakturen aus hochwertigen Naturmaterialien wie Ton, Schamotte, Kaolin und Wasser. Dabei sind viele Arbeitsschritte und viel Erfahrung notwendig – von der Rohstoffauswahl, der Modellherstellung, Formteilefertigung, dem Glasieren über die Dekor- und Motivmalerei bis hin zum Brennen.
Kreative Vielfalt
Der kreativen Vielfalt an unterschiedlichen Farben, Formen, Größen, Designs und Oberflächenstrukturen sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Zeitgemäßes Keramikdesign ermöglicht es, die lebendige Wärme des Feuers in vielfältigen individuellen Stilvarianten zu inszenieren. Dazu gehören Retro-Kachelöfen mit traditionellen Ofenkeramikformen und -farben ebenso wie puristisch-sachliche Ofenlösungen mit großformatigen Keramiken, außergewöhnlichen Formen, Effekten oder besonders strukturierten Oberflächen. Für eine dauerhaft schöne Oberfläche sorgen hochwertige Glasuren. Sie machen die Ofenkeramik pflegeleicht, unempfindlich und einfach zu reinigen.
Der kreativen Vielfalt an unterschiedlichen Farben, Formen, Größen, Designs und Oberflächenstrukturen sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Zeitgemäßes Keramikdesign ermöglicht es, die lebendige Wärme des Feuers in vielfältigen individuellen Stilvarianten zu inszenieren. Dazu gehören Retro-Kachelöfen mit traditionellen Ofenkeramikformen und -farben ebenso wie puristisch-sachliche Ofenlösungen mit großformatigen Keramiken, außergewöhnlichen Formen, Effekten oder besonders strukturierten Oberflächen. Für eine dauerhaft schöne Oberfläche sorgen hochwertige Glasuren. Sie machen die Ofenkeramik pflegeleicht, unempfindlich und einfach zu reinigen.
Kachelöfen werden besonders geschätzt wegen ihrer angenehmen, lang anhaltenden Strahlungswärme. Die Ofenkeramik-Ummantelung kann große Mengen an Wärmeenergie speichern und gleichmäßig über viele Stunden an die Umgebung abgeben. Dies geschieht überwiegend als langwellige Infrarotstrahlung. Sie entfaltet eine Tiefenwirkung wie ein wohltuendes Sonnenbad. Man spürt, wie sich die Muskulatur entspannt, wie die Wärme beruhigend wirkt und die Durchblutung fördert.
Direkte Wärme
Die keramische Infrarotstrahlung erwärmt Wände, Gegenstände und Körper im Raum direkt, die Raumluft bleibt angenehm temperiert. Die Wärmestrahlung wirkt weitgehend ohne Luftbewegung und Staubaufwirbelung, was insbesondere für Allergiker vorteilhaft ist. Somit entsteht ein ausgeglichenes, reizarmes und vor allem angenehmes Raumklima. Die positive Wirkung der Strahlungswärme auf den Körper und die Psyche des Menschen wird immer wieder auch durch Studien belegt. Baubiologen fanden heraus, dass die Wärmeabstrahlung von Kacheln nahezu immer im optimalen Bereich liegt – selbst wenn der Ofen mit niedrigen Heiztemperaturen betrieben wird, wie etwa in modernen Niedrigenergiehäusern.
Direkte Wärme
Die keramische Infrarotstrahlung erwärmt Wände, Gegenstände und Körper im Raum direkt, die Raumluft bleibt angenehm temperiert. Die Wärmestrahlung wirkt weitgehend ohne Luftbewegung und Staubaufwirbelung, was insbesondere für Allergiker vorteilhaft ist. Somit entsteht ein ausgeglichenes, reizarmes und vor allem angenehmes Raumklima. Die positive Wirkung der Strahlungswärme auf den Körper und die Psyche des Menschen wird immer wieder auch durch Studien belegt. Baubiologen fanden heraus, dass die Wärmeabstrahlung von Kacheln nahezu immer im optimalen Bereich liegt – selbst wenn der Ofen mit niedrigen Heiztemperaturen betrieben wird, wie etwa in modernen Niedrigenergiehäusern.
Rechtliches
Wie im Zoogeschäft
Was ist, wenn ein Grundbesitzer bei sich Hunde, Enten, Gänse, Frettchen und anderes Getier hält? Dann gilt: In einem Wohngebiet darf die Haltung von Kleintieren den Umfang einer typischen Freizeitbetätigung nicht überschreiten.
Maßstab dafür, ob es jemand übertreibt, ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der Gesamteindruck, den ein Spaziergänger hätte, der an dem Grundstück vorbeiläuft. Im konkreten Fall hatte der Eigentümer einer Doppelhaushälfte mit einem 850 Quadratmeter großen Garten im Laufe der Jahre immer mehr Tiere bei sich untergebracht. Zeitweise waren es mehrere Hunde, Enten, Gänse, Hasen, Frettchen, Katzen und Papageien. Das war den Nachbarn entschieden zu viel. Sie wandten sich an die Behörden und forderten, diese „Tierfarm“ müsse dringend kleiner werden. Schließlich resultiere daraus eine Geruchs- und Geräuschbelästigung und zudem würden andere Tiere angelockt.
Das Urteil: Dass Menschen in ihren Wohnräumen und unmittelbar daran angrenzend Kleintiere halten, gehöre „zum Inbegriff des Wohnens“, stellte das Verwaltungsgericht fest. Bei baulich selbstständigen Nebenanlagen auf dem Grundstück (wie Hasenkäfige und diverse andere Verschläge) sehe das schon anders aus. Das Gericht gab als Merkformel für ein Zuviel die Sicht eines Spaziergängers an. Wenn er bei Betrachtung aller Tiere den Eindruck habe, hier wohne ein Hobbytierhalter, sei es noch vertretbar. Wenn er annehmen müsse, es handle sich um den Eigentümer einer Zoohandlung, der immer wieder Tiere bei sich zu Hause einquartiere, werde die Grenze des Zulässigen überschritten. (Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 K 6321/18)
Maßstab dafür, ob es jemand übertreibt, ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der Gesamteindruck, den ein Spaziergänger hätte, der an dem Grundstück vorbeiläuft. Im konkreten Fall hatte der Eigentümer einer Doppelhaushälfte mit einem 850 Quadratmeter großen Garten im Laufe der Jahre immer mehr Tiere bei sich untergebracht. Zeitweise waren es mehrere Hunde, Enten, Gänse, Hasen, Frettchen, Katzen und Papageien. Das war den Nachbarn entschieden zu viel. Sie wandten sich an die Behörden und forderten, diese „Tierfarm“ müsse dringend kleiner werden. Schließlich resultiere daraus eine Geruchs- und Geräuschbelästigung und zudem würden andere Tiere angelockt.
Das Urteil: Dass Menschen in ihren Wohnräumen und unmittelbar daran angrenzend Kleintiere halten, gehöre „zum Inbegriff des Wohnens“, stellte das Verwaltungsgericht fest. Bei baulich selbstständigen Nebenanlagen auf dem Grundstück (wie Hasenkäfige und diverse andere Verschläge) sehe das schon anders aus. Das Gericht gab als Merkformel für ein Zuviel die Sicht eines Spaziergängers an. Wenn er bei Betrachtung aller Tiere den Eindruck habe, hier wohne ein Hobbytierhalter, sei es noch vertretbar. Wenn er annehmen müsse, es handle sich um den Eigentümer einer Zoohandlung, der immer wieder Tiere bei sich zu Hause einquartiere, werde die Grenze des Zulässigen überschritten. (Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 K 6321/18)