Knapp elf Millionen Kinder bis 15 Jahre leben in deutschen Haushalten. Und ihr Anteil an der Bevölkerung wächst: Um sieben Prozent nahm der Anteil an Neugeborenen allein im vergangenen Jahr zu, und auch für 2018 wird eine weitere Steigerung der Geburtenrate erwartet. Kinderzimmer werden also mehr und mehr zum Thema: „Babys, Kinder und Jugendliche brauchen ihr eigenes Refugium. Die passenden Kindermöbel müssen strengen Sicherheitsanforderungen genügen, aber schön und gemütlich sollte das eigene Zimmer auch sein“, sagt Ursula Geismann vom Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM).
Sicherheit und Design
Daher ist es nicht verwunderlich, dass die beiden wichtigsten Kriterien zum Kauf von Kindermöbeln kindgerechte Sicherheit und gutes Design sind. Sicherheit umschließt dabei die Aspekte, die das Möbel selbst erfüllen muss – etwa die Stand-, Kipp- und Quetschsicherheit. Der VDM empfiehlt vier Prüf-Siegel, die den Kauf von gefahrlosen Kindermöbeln garantieren: das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, den „Blauen Engel“ für emissionsarme Produkte, das TÜV-Siegel zu Schadstoffen und das „Goldene M“ als allumfassendes Sicherheits- und Qualitätssiegel.
Sicherheit und Design
Daher ist es nicht verwunderlich, dass die beiden wichtigsten Kriterien zum Kauf von Kindermöbeln kindgerechte Sicherheit und gutes Design sind. Sicherheit umschließt dabei die Aspekte, die das Möbel selbst erfüllen muss – etwa die Stand-, Kipp- und Quetschsicherheit. Der VDM empfiehlt vier Prüf-Siegel, die den Kauf von gefahrlosen Kindermöbeln garantieren: das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, den „Blauen Engel“ für emissionsarme Produkte, das TÜV-Siegel zu Schadstoffen und das „Goldene M“ als allumfassendes Sicherheits- und Qualitätssiegel.
Märchenhafte Geborgenheit
Darüber hinaus gilt: Auch gutes Design liegt voll im Trend, das heißt, die Formensprache muss stimmen, ebenso – je nach Preis der Möbel – die versprochene Qualität. Zu piefige, altmodische, steife oder langweilige Kindermöbel haben keine guten Marktchancen mehr.
Sind diese Kriterien erfüllt, geht es um die Auswahl des Stils. „Und der hängt eng mit dem eigenen Lebensgefühl zusammen. Die Beschleunigung der Gegenwart führt daher zur Modernität von Altbewährtem“, sagt Geismann. „Im aktuellen Kindermöbelangebot überwiegen Möbel und Einrichtungsgegenstände, die romantisch, leicht, manchmal märchenhaft und träumerisch anmuten. Wer heute ein Kind bekommt, will es behüten und beschützen und seinem Nachwuchs auch mit den Kindermöbeln echte Geborgenheit, Sicherheit und Werte vermitteln.“
Darüber hinaus gilt: Auch gutes Design liegt voll im Trend, das heißt, die Formensprache muss stimmen, ebenso – je nach Preis der Möbel – die versprochene Qualität. Zu piefige, altmodische, steife oder langweilige Kindermöbel haben keine guten Marktchancen mehr.
Sind diese Kriterien erfüllt, geht es um die Auswahl des Stils. „Und der hängt eng mit dem eigenen Lebensgefühl zusammen. Die Beschleunigung der Gegenwart führt daher zur Modernität von Altbewährtem“, sagt Geismann. „Im aktuellen Kindermöbelangebot überwiegen Möbel und Einrichtungsgegenstände, die romantisch, leicht, manchmal märchenhaft und träumerisch anmuten. Wer heute ein Kind bekommt, will es behüten und beschützen und seinem Nachwuchs auch mit den Kindermöbeln echte Geborgenheit, Sicherheit und Werte vermitteln.“
Gesundes Holz
Longseller im Kinder- und Jugendmöbelangebot sind Holzmöbel. Holz ist nachwachsend, nachhaltig, gesund- und für immer mehr Eltern die richtige Wahl für den Nachwuchs. Auch deshalb, weil Holzmöbel stets natürliche Unikate und daher immer einzigartig und individuell sind. Ebenso nicht mehr wegzudenken aus dem Kindermöbelangebot sind Themenzimmer, in denen es um Seeräuber, Prinzessinnen bis hin zum Astronauten geht.
Neuester Trend sind flexible Stauraumlösungen, die im aktuellen Kindermöbelangebot sehr gefragt sind. Ordnung ist sicherlich ein Grund dafür, aber auch die Ausbreitung des Nachwuchses im ganzen Haus oder der ganzen Wohnung. Hier helfen Rollcontainer, Klappboxen oder Zelte, um die Spielsachen zumindest wieder zu verstauen. Es geht aber auch um eine gute Übersicht fürs Kind, wenn Boxen mit Spielsachen, Bastelbedarf, Schulbüchern, Kleidung, Schuhen oder Krimskrams zur Ausstattung des Kinderzimmers gehören. Trotz aller Digitalisierung bleiben echte, anfassbare Dinge im Kinderzimmer unentbehrlich.
Neben dem schönen und einladenden Aussehen des Kinderzimmers müssen die Möbel der Kleinen dazu gut funktionieren und im besten Falle lange nutzbar sein – etwa durch einen höhenverstellbaren Schreibtisch, ein verlängerbares Bett oder einen erweiterbaren Schrank.
Im Kinderzimmer wechseln die Anforderungen oft im Minutentakt. Basteln, Lernen, Malen, Entspannen, Schlafen, Klettern – und das alles an einem Nachmittag. Ein Kinderzimmer prägt den Anspruch an das Wohnen. Und das ein Leben lang.
Longseller im Kinder- und Jugendmöbelangebot sind Holzmöbel. Holz ist nachwachsend, nachhaltig, gesund- und für immer mehr Eltern die richtige Wahl für den Nachwuchs. Auch deshalb, weil Holzmöbel stets natürliche Unikate und daher immer einzigartig und individuell sind. Ebenso nicht mehr wegzudenken aus dem Kindermöbelangebot sind Themenzimmer, in denen es um Seeräuber, Prinzessinnen bis hin zum Astronauten geht.
Neuester Trend sind flexible Stauraumlösungen, die im aktuellen Kindermöbelangebot sehr gefragt sind. Ordnung ist sicherlich ein Grund dafür, aber auch die Ausbreitung des Nachwuchses im ganzen Haus oder der ganzen Wohnung. Hier helfen Rollcontainer, Klappboxen oder Zelte, um die Spielsachen zumindest wieder zu verstauen. Es geht aber auch um eine gute Übersicht fürs Kind, wenn Boxen mit Spielsachen, Bastelbedarf, Schulbüchern, Kleidung, Schuhen oder Krimskrams zur Ausstattung des Kinderzimmers gehören. Trotz aller Digitalisierung bleiben echte, anfassbare Dinge im Kinderzimmer unentbehrlich.
Neben dem schönen und einladenden Aussehen des Kinderzimmers müssen die Möbel der Kleinen dazu gut funktionieren und im besten Falle lange nutzbar sein – etwa durch einen höhenverstellbaren Schreibtisch, ein verlängerbares Bett oder einen erweiterbaren Schrank.
Im Kinderzimmer wechseln die Anforderungen oft im Minutentakt. Basteln, Lernen, Malen, Entspannen, Schlafen, Klettern – und das alles an einem Nachmittag. Ein Kinderzimmer prägt den Anspruch an das Wohnen. Und das ein Leben lang.
RECHTLICHES
Alleine im Bad
Eltern müssen ihr Kleinkind nicht fortwährend überwachen – so entschieden Richter jetzt in einem größeren Schadenersatzprozess.
Wenn ein Kind bereits dreieinhalb Jahre alt ist, dann kann es beim nächtlichen Aufwachen durchaus alleine den Gang zur Toilette bewältigen und muss nicht ständig von den Eltern beaufsichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Familie andernorts zu Gast ist.
Im konkreten Fall konnte ein Kind, das mit seinen Eltern bei Bekannten zu Besuch war, eigentlich schon recht selbstständig auf die Toilette gehen. Allerdings führte der Gebrauch von zu viel Toilettenpapier zu einer Verstopfung des Abflusses und eine gleichzeitige Verhakung des Spülknopfes zu einem fortwährenden Wasseraustritt. Der Schaden war enorm – vor allem für die darunterliegende Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung forderte 15.000 Euro von den Eltern des Kindes beziehungsweise von deren Haftpflichtversicherung. Die Begründung: Hier liege eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vor.
Eine derartige Pflichtverletzung konnten die Richter allerdings nicht erkennen. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht ständig unter Beobachtung stehen, stellten sie fest. Es genüge, wenn sich eine Aufsichtsperson in Hörweite aufhalte. Ein eigenständiger Toilettengang sei in diesem Alter nichts Ungewöhnliches, schließlich gehe es ja auch darum, eine vernünftige Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu fördern.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 4 U 15/18)
Wenn ein Kind bereits dreieinhalb Jahre alt ist, dann kann es beim nächtlichen Aufwachen durchaus alleine den Gang zur Toilette bewältigen und muss nicht ständig von den Eltern beaufsichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Familie andernorts zu Gast ist.
Im konkreten Fall konnte ein Kind, das mit seinen Eltern bei Bekannten zu Besuch war, eigentlich schon recht selbstständig auf die Toilette gehen. Allerdings führte der Gebrauch von zu viel Toilettenpapier zu einer Verstopfung des Abflusses und eine gleichzeitige Verhakung des Spülknopfes zu einem fortwährenden Wasseraustritt. Der Schaden war enorm – vor allem für die darunterliegende Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung forderte 15.000 Euro von den Eltern des Kindes beziehungsweise von deren Haftpflichtversicherung. Die Begründung: Hier liege eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vor.
Eine derartige Pflichtverletzung konnten die Richter allerdings nicht erkennen. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht ständig unter Beobachtung stehen, stellten sie fest. Es genüge, wenn sich eine Aufsichtsperson in Hörweite aufhalte. Ein eigenständiger Toilettengang sei in diesem Alter nichts Ungewöhnliches, schließlich gehe es ja auch darum, eine vernünftige Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu fördern.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 4 U 15/18)