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Themenwelten Hamburg
Immobilien 12/2019

Smart Energie sparen

Die richtige Heizungstechnik bringt’s: Der Verbrauch kann durch Digitalisierung deutlich gesenkt werden.

DIGITALISIERTE HEIZUNG: Per smartphone lässt sich die Anlage beispielsweise auch aus dem Urlaub steuern. Foto: ZVSHK
DIGITALISIERTE HEIZUNG: Per smartphone lässt sich die Anlage beispielsweise auch aus dem Urlaub steuern. Foto: ZVSHK
Eine digital gesteuerte Heizung bietet Hausbesitzern nicht nur mehr Komfort, sondern auch erhebliche Energieeinsparpotenziale. Konkret kann der Energieverbrauch durch die Digitalisierung um bis zu 15 Prozent reduziert werden. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Institut für Technische Gebäudeausrüstung im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) erstellt hat. Für die Einsparungen, so die Studie, seien viele Faktoren verantwortlich: Mit einer intelligenten Steuerung laufe die Heizung stets im optimalen Bereich, die digitale Heizung binde Wetterprognosen mit ein und erkenne automatisch, ob jemand zu Hause ist. Zudem speichere sie die Gewohnheiten der Bewohner und stelle sich darauf ein, ohne dass dies eigens programmiert werden müsste.

Im Neubau sollte die Integration digitaler Technik bei Heizsystemen heute selbstverständlich sein, aber auch bei einer anstehenden Heizungsmodernisierung kann sie viele Vorteile bringen. „Um die entsprechenden Anforderungen umsetzen zu können, ist bei der Digitalisierung der Heizung die Beratung und Planung durch den Fachmann entscheidend. Er weiß, worauf es ankommt“, rät Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Der Aufwand für die Einrichtung einer digitalen Heizung ist dabei denkbar gering, die Installation der Internet-Schnittstelle mit dem Heizungssystem ist über Plug-andplay in wenigen Minuten erledigt. Anschließend erfolgt die Aufschaltung der Heizungsanlage über die Software des Herstellers.
  
Nach der Digitalisierung kann der Wärmeerzeuger via Heizungs-App dann auch auf dem Smartphone aus der Ferne gesteuert und überwacht werden.
  
ZUKUNFTSFÄHIG: Eine smarte Heizung spart bis zu 15 Prozent Energie.
ZUKUNFTSFÄHIG: Eine smarte Heizung spart bis zu 15 Prozent Energie.
Die Raumtemperatur etwa lässt sich absenken oder anheben, damit sind in Zeiten der Abwesenheit erhebliche Energieeinsparungen möglich. Auch die Warmwassertemperatur und die Lüftungsanlage lassen sich auf diese Weise komfortabel anpassen. Zudem ist die Wartung der Heizung aufgrund dieser Technik viel leichter möglich.

Sollte es einmal zu einer Störung kommen, kann die Ursache per Ferndiagnose erkannt werden. Für den Hausbesitzer hat das den Vorteil, dass der Heizungshandwerker schnell reagieren und optimal vorbereitet zum Servicetermin fahren kann.

Analog – Digital

Die Deutsche Energie-Agentur hat die Vorteile einer digitalisierten Heizung so zusammengefasst:

- Die herkömmliche Heizung verfügt über eine Regelung ohne Internetzugang, die bekannte Funktionen wie Witterungsführung, Raumtemperatur-, Trinkwarmwasser-Temperaturregelung, Heizkurveneinstellung und Schaltzeiteneinstellung sowie die Frostschutzfunktion beinhaltet.

- Die digitale Heizung steht für eine Heizung, bei der ein Nutzer mit der Anlage interagiert und die mit einfachen Anwendungen individuell übers Smartphone gesteuert oder aus der Ferne betreut werden kann. Wichtige Parameter werden sekundengenau visualisiert.

www.wasserwaermeluft.de
  

RECHTLICHES

Reinigung nur vom Profi?

Nicht alles, was in einem Mietvertrag festgehalten ist, hat später auch Bestand.

Zeichnung: Tomicek/LBS
Zeichnung: Tomicek/LBS
Wenn ein Vermieter etwa darauf besteht, dass die Endreinigung der Wohnung nach dem Auszug nur durch eine von ihm selbst beauftragte professionelle Reinigungsfirma erledigt werden darf, dann ist solch ein Vertragspassus nach Information des Infodienstes Recht und Steuern unwirksam.

Der Fall: Wie so oft stritten Eigentümer und Mieter auch hier nach dem Ende ihrer Vertragsbeziehung um die Rückzahlung der Kaution. Unter anderem ging es darum, ob das Objekt – wie vereinbart – auf Kosten des Mieters von Profis hätte gereinigt werden müssen. Eine Reinigung in Eigenregie durch den Mieter war ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dieser starren, ihn komplett entmündigenden Regelung wollte sich der Betroffene allerdings nicht abfinden – und klagte.

Das Urteil: Auch das Gericht akzeptierte den Vertragspassus nicht. Dem Mieter werde sowohl verweigert, die Wohnung selbst zu reinigen, als auch eigenständig eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Das sei rechtlich unwirksam. Im konkreten Fall sei wegen des Wegfalls dieser Vertragsbestimmung lediglich eine besenreine Rückgabe der Wohnung erforderlich.

(Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Aktenzeichen 531 C 60/17)


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