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ABGABE in Papierform und online möglich

Die neue Grundsteuer kommt im Januar 2025

Je nach Wert des Grundstücks fallen von 2025 an höhere oder niedrigere Abgaben an Symbolfoto: GettyImages

Von 2025 an wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die neue Grundsteuer vom 1. Januar 2025 an zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter. 

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer/-innen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Je nach Wert des Grundstücks fallen höhere oder niedrigere Abgaben an. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die geforderte Neuregelung geschaffen. Zugleich wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene abweichende Regelungen über die Grundsteuer zu treffen (sogenannte Länderöffnungsklausel). Schleswig-Holstein hat davon keinen Gebrauch gemacht, sondern setzt das wertorientierte Bundesmodell um.

Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden. Auch in Schleswig-Holstein haben bereits die Vorbereitungen für die Reform begonnen. Die Finanzämter versenden Infoflyer per Mail oder Post an die betroffenen Einwohner. Die Erklärung kann sowohl in Papierform als auch online über Elster abgegeben werden. (nw)

Weitere Infos unter www.hamburg.de/fb/vug-start/ oder beim zuständigen Finanzamt

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